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BFH Urteil v. - VIII R 118/69 BStBl 1974 II S. 336

Leitsatz

Die Entscheidung über die Höhe des abzugsfähigen Verlustes im jeweiligen Abzugsjahr rechtfertigt es nicht, Eheleuten für die bestandskräftig gewordenen Veranlagungen der Vorjahre erneut das Wahlrecht auf getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung zu gewähren.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 336
BFHE S. 494 Nr. 111,
CAAAA-99906

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