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BGH Beschluss v. - VI ZR 226/23

Gesetze: Art 103 Abs 1 GG, § 138 Abs 2 ZPO, § 544 Abs 9 ZPO

Nichtberücksichtigung des Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung beim Vorwurf eines Fehlzitats

Leitsatz

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG (hier: Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats - Kohl-Protokolle).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:161225BVIZR226.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2026 S. 10 Nr. 5
AAAAK-08434

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