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BFH Urteil v. - II R 130/71 BStBl 1974 II S. 340

Leitsatz

Für die Frage, ob zugunsten des Pflichtigen der Besteuerung eine bürgerlich-rechtlich unwirksame, aber von den Erbbeteiligten erfüllte Verfügung von Todes wegen zugrunde zu legen ist (BFHE 97, 311), ist es unerheblich, ob diese Verfügung nur von der gesetzlichen Erbfolge oder auch von einer wirksamen früheren Verfügung von Todes wegen abweicht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 340
BFHE S. 350 Nr. 111,
GAAAA-99909

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