Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 2 SO 2805/25 ER-B

Gesetze: SGB XII § 19 Abs. 2 S. 1; SGB XII § 27a; SGB XII § 41 Abs. 1; SGB XII § 41 Abs. 2; SGB XII § 43 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 82; SGB XII § 90

Leitsatz

Leitsatz:

Sozialleistungsträger dürfen grundsätzlich existenzsichernde Leistungen nicht aufgrund von bloßen Mutmaßungen verweigern, die sich auf vergangene Umstände stützen, wenn diese über die gegenwärtige Lage eines Hilfebedürftigen keine eindeutigen Erkenntnisse ermöglichen.

Fundstelle(n):
DAAAK-08501

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank