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BAG Urteil v. - 5 AZR 239/24

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 611a Abs 1 S 1 BGB, § 611a Abs 1 S 2 BGB

Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - freiwillige Lohnerhöhung

Leitsatz

Die unterschiedliche Behandlung vergleichbarer Arbeitnehmer ist unter Beachtung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Zweck dient und zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich und angemessen ist. Maßgeblich ist hierbei der Zweck für die Gewährung der Leistung - hier eine Lohnerhöhung - und nicht für deren Vorenthaltung.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2025:261125.U.5AZR239.24.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 307 Nr. 6
NJW 2026 S. 10 Nr. 5
ZAAAK-08563

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