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BGH Urteil v. - VIa ZR 968/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im Dezember 2017 einen VW Tiguan, der mit einem von der Beklagten hergestellten Dieselmotor des Typs EA 288 ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:140126UVIAZR968.22.0

Fundstelle(n):
YAAAK-08572

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