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BFH Urteil v. - IV S 6/74 BStBl 1974 II S. 385

Gesetze: FGO § 51

Leitsatz

Richter der Finanzgerichtsbarkeit können nicht - auch nicht unter Hinweis auf § 51 Abs. 3 FGO - allein mit der Begründung als befangen abgelehnt werden, sie hätten zu irgendeinem Zeitpunkt als Beamte der Finanzverwaltung angehört.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 385
BFHE S. 25 Nr. 112,
VAAAA-99930

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