Pflicht zur elektronischen Kommunikation für Steuerberater auch bei Antrag auf mündliche Verhandlung nach Gerichtsbescheid
Leitsatz
1. NV: Seit dem ist der Antrag auf mündliche Verhandlung nach einem Gerichtsbescheid von einem als Prozessbevollmächtigten bestellten Steuerberater dem Gericht als elektronisches Dokument über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach zu übermitteln.
2. NV: Ohne Nachholung der versäumten Rechtshandlung kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2025:U.161025.VIR6.24.0
Fundstelle(n): DStR-Aktuell 2026 S. 10 Nr. 5 PAAAK-08682