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BFH Urteil v. - VIII R 11-12/23

Gesetze: AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Zur Besteuerung der laufenden Einnahmen aus einer Mitarbeiterbeteiligung

Leitsatz

1. NV: Ein Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung kann offensichtlich vorliegen, wenn das Finanzamt in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, dass es im Streitfall eine atypisch stille Beteiligung ausschließe und ein Feststellungsverfahren unter den gegebenen Umständen nicht für erforderlich halte.

2. NV: Laufende Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung des Arbeitnehmers am Arbeitgeber-Unternehmen, die auf diesem Sonderrechtsverhältnis beruhen, unterliegen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes erfüllt sind, ausschließlich der Besteuerung nach dieser Vorschrift.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.251125.VIIIR11.23.0

Fundstelle(n):
DAAAK-08686

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