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BMF - III C 2 - S 7106/00069/003/117

Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von dauerdefizitär betriebenen Einrichtungen unter gleichzeitiger Gewährung öffentlicher Zuschüsse

Bezug: BStBl 2021 I S. 2483

Bezug:

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, Folgendes:

I. Grundsätzliches

1Die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, ist im Hinblick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung immer wieder Gegenstand von Verfahren vor dem EuGH und dem BFH. Für Zwecke der Umsatzsteuer wird bei Geschäften unter Fremden regelmäßig keine Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts vorgenommen.

2In seinem Beschluss vom – XI R 35/19, sah der BFH einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt als gelöst an, weil die Entgeltverpflichtung völlig in den Hintergrund trat. Bei symbolischen Preisvereinbarungen ohne Entgeltcharakter liegt kein tatsächlicher Gegenwert für die erbrachte Leistung und damit kein Leistungsaustausch vor. Der BFH stützte seine Entscheidung auf das , Gemeente Borsele (siehe hierzu auch die vorangegangene Entscheidung des , BStBl II 2026 S. XXX). Der BFH verdeutlicht, dass für die Feststellung, ob ei...

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