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BFH Urteil v. - VIII R 120/69 BStBl 1974 II S. 424

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2

Leitsatz

Es ist mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des § 21 Abs. 2 EStG zu vereinbaren, den dinglich Wohnberechtigten solchen Steuerpflichtigen gleichzustellen, die eine Wohnung im eigenen Haus nutzen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 424
BFHE S. 162 Nr. 112,
GAAAA-99948

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