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BGH Beschluss v. - I ZB 53/25

Gesetze: Art 5n Abs 5 EUV 833/2014, Art 11 Abs 1 EUV 833/2014, Art 11 Abs 3 EUV 833/2014, Art 42 Abs 2 VtrRKonv, Art 62 VtrRKonv, Art 63 VtrRKonv, Art 65 VtrRKonv, § 110 Abs 1 ZPO, § 110 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 110 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 111 ZPO, § 282 Abs 3 ZPO, § 296 Abs 3 ZPO, § 532 S 2 ZPO, Art 17 Abs 1 ZPÜbk Haag, Art 18 ZPÜbk Haag

Verpflichtung zur Leistung einer Prozesskostensicherheit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

Leitsatz

Die von der Bundesrepublik Deutschland in Art. 17 Abs. 1 HZPÜ eingegangene Verpflichtung, unter anderem auch gegenüber Angehörigen der Russischen Föderation auf eine Sicherheitsleistung zu verzichten, ist nicht durch die völkerrechtswidrigen Angriffe Russlands auf die Ukraine entfallen. Die Regelung des § 110 Abs. 2 Nr. 1 ZPO stellt allein auf die völkerrechtliche Verpflichtung und nicht auf die tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit von Kostenerstattungsansprüchen ab.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:150126BIZB53.25.0

Fundstelle(n):
MAAAK-08897

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