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BFH Urteil v. - IV B 24/71 BStBl 1974 II S. 461

Gesetze: FGO § 140 Abs. 3

Leitsatz

Im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung ist der Streitwert auch dann mit dem Pauschsatz von 25 v.H. der streitigen Beträge anzusetzen, wenn der Streit um Verlust- oder Verlustanteilsbeträge geht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 461
BFHE S. 217 Nr. 112,
KAAAA-99964

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