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BFH Urteil v. - VI R 14/70 BStBl 1974 II S. 465

Gesetze: AO § 93AO § 96AO § 150EStG § 42JAV § 4 Abs. 5, 6, 7

Leitsatz

Wird dem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich durch Erstattung des Ausgleichsbetrags voll entsprochen, so kann der Erstattungsberechtigte nach Bestandskraft dieses formlosen Bescheids innerhalb der Ausschlußfrist einen neuen Antrag auf Jahresausgleich stellen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 465
BFHE S. 269 Nr. 112,
OAAAA-99967

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