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BFH Beschluss v. - VII B 78/25

Gesetze: FGO § 40 Abs. 1 Alternative 3; FGO § 74; FGO § 128 Abs. 1; AO § 37 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2;

Keine Aussetzung nach § 74 FGO bei unzulässiger Klage

Leitsatz

1. NV: Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 der Finanzgerichtsordnung darf nur ausgesprochen werden, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen des auszusetzenden Klageverfahrens erfüllt sind.

2. NV: Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt (Senatsurteil vom  - VII R 60/20, BFHE 282, 506).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2026:B.080126.VIIB78.25.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 278 Nr. 6
GAAAK-09109

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