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BFH Urteil v. - X R 20/22

Gesetze: AEUV Art. 63; EStG § 10b Abs. 1; EStDV § 50 Abs. 1; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9; AO § 51; AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7; AO § 53; AO § 56; AO § 59; AO § 60 Abs. 1 Satz 1; AO § 63;

Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung

Leitsatz

1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.

2. Die Nachweispflicht, dass die sich aus diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine ausländische Körperschaft den inländischen Spender.

3. Der nationale Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, einen Gemeinnützigkeitsstatus nach ausländischem Recht anzuerkennen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.011025.XR20.22.0

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 277 Nr. 6
DStR-Aktuell 2026 S. 10 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2026 S. 310
NWB-Eilnachricht Nr. 6/2026 S. 311
XAAAK-09112

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