Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Leitsatz
Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraussetzt (vgl. bereits Senatsurteil vom - III R 9/22, BFHE 280, 465, BStBl II 2023, 861). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf abgedeckt sind.
Fundstelle(n): BB 2026 S. 278 Nr. 6 BFH/NV 2026 S. 361 Nr. 3 DStR 2026 S. 264 Nr. 6 DStRE 2026 S. 313 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2026 S. 163 StuB-Bilanzreport Nr. 4/2026 S. 163 RAAAK-09114