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Online-Nachricht - Dienstag, 03.02.2026

Grundsteuer | Anzeigepflicht von Änderungen (LfSt)

Dekorative
		  GrafikDas Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert darüber, wann Grundstückseigentümer Änderungen anzeigen müssen, welche Fälle von der Anzeigepflicht betroffen sind und wie die Änderungen an das Finanzamt zu übermitteln sind.

Hintergrund: Alle Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen, die für die Bewertung der Grundstücke relevant sind, den Finanzämtern innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist mitzuteilen.

Hierzu hat das LfSt die folgenden Fragen beantwortet:

Bis wann müssen Änderungen angezeigt werden?

  • Änderungen müssen grundsätzlich bis zum 31.3. des Jahres, das auf die Änderung folgt, angezeigt werden. Änderungen im Jahr 2026 sind also bis zum anzuzeigen.

  • Abweichend davon gilt eine verlängerte Frist zur Anz...

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