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Grundsteuer | Anzeigepflicht von Änderungen (LfSt)
Das Landesamt für Steuern
Rheinland-Pfalz (LfSt) informiert darüber, wann Grundstückseigentümer
Änderungen anzeigen müssen, welche Fälle von der Anzeigepflicht betroffen sind
und wie die Änderungen an das Finanzamt zu übermitteln sind.
Hintergrund: Alle Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Änderungen, die für die Bewertung der Grundstücke relevant sind, den Finanzämtern innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist mitzuteilen.
Hierzu hat das LfSt die folgenden Fragen beantwortet:
Bis wann müssen Änderungen angezeigt werden?
Änderungen müssen grundsätzlich bis zum 31.3. des Jahres, das auf die Änderung folgt, angezeigt werden. Änderungen im Jahr 2026 sind also bis zum anzuzeigen.
Abweichend davon gilt eine verlängerte Frist zur Anz...