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BGH Urteil v. - VIa ZR 589/23

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte zu 1 (nachfolgend Beklagte) wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im März 2014 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten VW Touareg 3.0 TDI, der mit einem von der ehemaligen Beklagten zu 2 hergestellten Dieselmotor des Typs EA896Gen2 Monoturbo (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:280126UVIAZR589.23.0

Fundstelle(n):
EAAAK-09503

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