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BFH Urteil v. - X R 25/23

Gesetze: EStG § 22 Nr. 5 Satz 13; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 3 Abs. 1;

Kein ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung einer Kapitalleistung aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des früheren Arbeitnehmers beruht

Leitsatz

Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, die auf der Ausübung eines freien Kapitalwahlrechts des Steuerpflichtigen beruhen, sind keine „außerordentlichen Einkünfte“ nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.301025.XR25.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 341 Nr. 7
DStR-Aktuell 2026 S. 8 Nr. 6
LAAAK-09531

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