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BFH Beschluss v. - II B 7/25

Gesetze: FGO § 119 Nr. 1

Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei unterbliebenem Wechsel der ehrenamtlichen Richter nach Vertagung der mündlichen Verhandlung

Leitsatz

Ergeht nach Schluss der mündlichen Verhandlung der Beschluss, dass die Verhandlung vertagt und ein neuer Termin von Gerichts wegen bestimmt wird, kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass das Finanzgericht die Absicht hatte, die mündliche Verhandlung lediglich zu unterbrechen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2026:B.140126.IIB7.25.0- 2 -

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2026 S. 12 Nr. 6
PAAAK-09534

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