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BFH Urteil v. - II R 32/22

Gesetze: GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1093; BGB § 446 Satz 2

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei übernommenem Wohnungsrecht

Leitsatz

Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.221025.IIR32.22.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 341 Nr. 7
DStR 2026 S. 282 Nr. 6
DStR 2026 S. 284 Nr. 6
ZAAAK-09535

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