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BFH Urteil v. - III R 11/24

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; EStG §§ 62, 63; AO § 162

Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung im Kindergeldrecht

Leitsatz

1. Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen.

2. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zur Überzeugung des Gerichts zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 der Abgabenordnung zu schätzen (Bestätigung der Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom  - III R 2/23, BStBl II 2024, 908, Rz 22).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.301025.IIIR11.24.0- 2 -

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2026 S. 8 Nr. 6
TAAAK-09537

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