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BFH Urteil v. - IV R 16/23

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 5b, Abs. 6; EStG § 12 Nr. 3; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3; AO § 3 Abs. 4 Nr. 4; AO § 233a; GG Art. 3 Abs. 1; GVG § 193 Abs. 1; InvZulG 2007 § 12

Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen

Leitsatz

1. Die Zinsen für eine Erstattung von Gewerbesteuer nach § 233a der Abgabenordnung (AO) sind bei der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebseinnahme zu erfassen.

2. Die Behandlung der Zinsen nach § 233a AO, die als Nachzahlungszinsen gemäß § 4 Abs. 5b des Einkommensteuergesetzes nicht abziehbar, aber als Erstattungszinsen zu versteuern sind, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.260925.IVR16.23.0- 2 -

Fundstelle(n):
BB 2026 S. 341 Nr. 7
DStR-Aktuell 2026 S. 6 Nr. 6
DAAAK-09538

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