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BSG Urteil v. - B 2 U 11/23 R

Gesetze: § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Aufenthalt im betrieblichen Sozialraum zwecks Kaffeezubereitung - Ausrutschen auf nassgereinigtem Boden - innerer Zusammenhang - objektivierte Handlungstendenz - betriebliche Sphäre - besondere Betriebsgefahr

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin bei einem Sturz im Sozialraum ihres Beschäftigungsbetriebs einen Arbeitsunfall erlitten hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:240925UB2U1123R0

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 12 Nr. 45
DAAAK-09697

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