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BPatG Urteil v. - 6 Ni 17/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen europäischen Patents 2 604 761 (im Folgenden: „Streitpatent“), das am 14. Dezember 2011 angemeldet worden ist. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung „Wasserklosett“ und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 50 2011 005 882.9 geführt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2023:100523U6Ni17.22EP.0

Fundstelle(n):
ZAAAK-09830

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