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BFH Urteil v. - I R 73/72 BStBl 1974 II S. 645

Gesetze: KStG § 9 Abs. 1

Leitsatz

Die Inanspruchnahme des Schachtelprivilegs setzt voraus, daß die sie begründende Beteiligung unmittelbar der beteiligten Kapitalgesellschaft gehört. Das ist nicht der Fall, wenn die Beteiligung zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehört, an der die Kapitalgesellschaft beteiligt ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 645
BFHE S. 351 Nr. 112,
CAAAB-00057

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