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BSG Urteil v. - B 8 SO 6/24 R

Tatbestand

Im Streit sind Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die Zeit vom 1.3.2018 bis zum 30.6.2022 und Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII vom 1.7.2022 bis zum 31.12.2022. Umstritten ist in erster Linie, ob die Klägerin als Unionsbürgerin einem Leistungsausschluss nach § 23 Abs 3 Satz 1 SGB XII unterfällt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2025:240725UB8SO624R0

Fundstelle(n):
NAAAK-10024

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