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BVerwG Urteil v. - 7 C 8.24

Unzulässige Verbandsklage - Brandschutz in den Tunnelanlagen des Bahn-Projekts "Stuttgart 21"

Leitsatz

Für die Qualifikation einer Norm als umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (§ 1 Abs. 4 UmwRG) ist es erforderlich, dass sich die Bestimmung auf Umweltbestandteile oder Faktoren bezieht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 und 2 UIG) und zumindest auch ein Umweltziel verfolgt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2025:271125U7C8.24.0

Fundstelle(n):
LAAAK-10029

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