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BFH Urteil v. - II R 199/72 BStBl 1974 II S. 724

Gesetze: AO § 91 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

1. Bei der Umwandlung einer OHG in eine KG bleibt die Identität der Gesellschaft gewahrt.

2. Wird in einem solchen Fall die Gesellschaft in einem gegen sie gerichteten Grunderwerbsteuerbescheid noch als OHG statt als KG bezeichnet, so ist diese falsche Bezeichnung der Steuerschuldnerin zu berichtigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 724
BFHE S. 90 Nr. 113,
CAAAB-00096

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