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BFH Urteil v. - IV R 187/69 BStBl 1974 II S. 767

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1EStG § 5GewStG § 7

Leitsatz

Erwirbt ein Gewerbetreibender ein Gebäudegrundstück (Anwesen), mit dessen Eigentum ein altes bayerisches Forstrecht verbunden ist, so gehört das Forstrecht ohne ausdrückliche Widmung des Betriebsinhabers auch dann nicht zu seinem Betriebsvermögen, wenn das Anwesen mit dem Erwerb notwendiges Betriebsvermögen geworden ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 767
BFHE S. 222 Nr. 113,
GAAAB-00115

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