Online-Nachricht - Mittwoch, 25.02.2026

Nachhaltigkeitsberichterstattung | Rat der Europäischen Union stimmt Vereinfachungen von CSRD und CSDDD zu (WPK)

Dekorative GrafikAm hat der Rat der Europäischen Union den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die Vereinfachungen bereits am gebilligt. Dies teilte die WPK mit.

Hinweise:

Die Änderungsrichtlinie wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme von Art. 4 (level of harmonisation), den sie bis spätestens umsetzen müssen.

Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)

Fundstelle(n):
BAAAK-10884