Nachhaltigkeitsberichterstattung | Rat der Europäischen Union stimmt Vereinfachungen von CSRD und CSDDD zu (WPK)
Am hat der Rat der
Europäischen Union den umfassenden Vereinfachungen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im
Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Das Europäische Parlament hatte die
Vereinfachungen bereits am gebilligt. Dies teilte die WPK
mit.
Die Änderungsrichtlinie wird zeitnah im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, mit Ausnahme von Art. 4 (level of harmonisation), den sie bis spätestens umsetzen müssen.
Quelle: WPK online, Meldung v. (lb)
Fundstelle(n):
BAAAK-10884