Steuerhinterziehungsbekämpfung | Berlin: Finanzamt für Fahndung und Strafsachen soll gestärkt werden (SenFin)
Das für die Verfolgung und Bearbeitung steuerlicher Straf- und
Bußgeldverfahren zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin (FA
FuSt) soll personell und strukturell gestärkt werden. Die teilt die
Senatskanzlei Berlin aktuell mit.
Hintergrund: Das FA FuSt übernimmt staatsanwaltschaftliche Aufgaben und nimmt zudem die Aufgaben der Steuerfahndung und Steueraufsicht für sämtliche Berliner Finanzämter wahr. Diese Arbeit ist erfolgreich, aber aufgrund fortschreitender Digitalisierung, komplexer internationaler Verflechtungen und neuer Betrugsmethoden auch herausfordernd. Umso wichtiger ist es, das FA FuSt dafür besser zu wappnen.
Hierzu führt die Senatskanzlei Berlin u.a. weiter aus:
Nach einer umfassenden Evaluation ist ein Maßnahmenpaket erarbeitet worden. Dieses enthält vier zentrale Handlungsfelder:
IT-Infrastruktur und Fachpersonal zukunftssicher aufstellen,
Stärkung der internen Strukturen und Personalaufbau,
Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Ermittlungsstruktur sowie
Prävention und Früherkennung.
Die Handlungsfelder sind der Rahmen für zehn Maßnahmen, um Steuerkriminalität effektiv zu bekämpfen und Steuergerechtigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu schaffen.
IT-Infrastruktur und Fachpersonal zukunftssicher aufstellen
Das erste Handlungsfeld bilden drei Maßnahmen: die Aufdeckung und steuerliche Würdigung von Kryptowerten, die Mobilfunkforensik sowie die Einstellung von Fachkräften.
Voraussetzung für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung ist der Ausbau der IT-Infrastruktur und der Einsatz spezialisierter Analyse- und Auswertungstools. So wurde beispielsweise ein Tool eingeführt, mit dem Blockchain-Transaktionen analysiert, Zahlungsflüsse nachverfolgt und auch versteckte Kryptowerte aufgedeckt werden können. Außerdem wurde eine serverbasierte Software implementiert, mit der alle Mobilfunkdaten eines Ermittlungskomplexes gleichzeitig ausgewertet, Muster erkannt und Nachrichten automatisch übersetzt werden können. Beide Maßnahmen gehen mit einem verstärkten Personaleinsatz und der Einstellung von Fachinformatikerinnen und Fachinformatikern, die große Datenmengen bearbeiten und in der IT-Forensik eingesetzt werden können, einher.
Stärkung der internen Strukturen und Personalaufbau
Das zweite Handlungsfeld widmet sich den internen Strukturen des FA FuSt. Im Mittelpunkt stehen hierbei ebenfalls drei Maßnahmen: die Anpassung der Qualitätsanforderungen, die Schaffung höherwertiger Stellen und neuer Möglichkeiten zur Personalgewinnung.
Ziel ist es, die Qualitätsanforderungen noch besser an bestehende Aufgaben anzupassen. Dies führt auch zu einer Verkürzung der Einarbeitungszeit. Bestandteil der Anpassung ist auch die Prüfung der rechtlichen Grundlagen für den Einsatz im FA FuSt. Denn bisher ist die Arbeit dort nur möglich, wenn die Befähigung für die Laufbahn der Steuerverwaltung vorliegt. Künftig sollen auch qualifizierte Kräfte mit einem anderen verwaltungsbezogenen Hintergrund zum Einsatz kommen, beispielsweise ehemalige Beschäftigte der Polizei. Diese bringen wertvolle ermittlungstechnische Kenntnisse mit. Zugleich soll mit höherwertigeren Stellen der besonderen Anforderung des Jobs und der Belastungssituation Rechnung getragen sowie die Attraktivität als Arbeitgeber gesteigert werden.
Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Ermittlungsstruktur
Im dritten Handlungsfeld stehen die behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Informationsaustausch im Fokus. So wird beispielsweise gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport der Aufbau einer dauerhaften Ermittlungsgruppe mit dem Landeskriminalamt Berlin geprüft. Ziel ist es, besonders relevante Fälle der organisierten Kriminalität koordiniert zu bearbeiten, Fachwissen zu bündeln und eine effektive Verfolgung auch unter erhöhten Gefährdungslagen sicherzustellen.
Prävention und Früherkennung
Das vierte Handlungsfeld befasst sich mit dem Thema Prävention. Konkret geht es dabei um zwei Maßnahmen: die Task-Force Prävention und die neue Hinweisgeber-Plattform. Erstere soll als zentrale, berlinweite Koordinierungsstelle fungieren, den gezielten Personaleinsatz für die einzelnen Projekte organisieren und die behördenübergreifenden Maßnahmen koordinieren. Letztere soll online beim FA FuSt eingerichtet werden, um die Hemmschwelle zur Angabe von Kontaktdaten zu senken. Denn auch wenn es die Option bereits gibt, Hinweise anonym an ein Finanzamt zu senden, besteht doch das Problem, dass erforderliche Rückfragen bei anonymen Anzeigen nicht möglich sind.
Quelle: Senatskanzlei Berlin, Pressemitteilung v. 25.2.2026 (il)
Fundstelle(n):
MAAAK-10918