Formelle Anforderungen an die Übermittlung einer Berufungsbegründung als elektronisches Dokument
Leitsatz
Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu übermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei führender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument (im Anschluss an , BAGE 178, 343 Rn. 12, 43 ff. [zu § 46c Abs. 2 ArbGG]; , NVwZ 2023, 1823 Rn. 2 f., 8 ff. [zu § 55a Abs. 2 VwGO]; - V R 1/24, BFHE 2024, 834 Rn. 1, 3 ff. [zu § 52a Abs. 2 FGO]).