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BFH Urteil v. - VI R 69/72 BStBl 1975 II S. 177

Gesetze: EStG (1967) § 9 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

Arbeitnehmer, die in Erfüllung mehrerer Arbeitsverträge an verschiedenen Orten tätig sind, führen unterschiedslos Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG durch mit der Folge der pauschalen Abgeltung ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer die einzelnen Dienststellen unmittelbar nacheinander oder ob er sie von seiner Wohnung aus anfährt.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 177
BFHE S. 92 Nr. 114,
FAAAB-00205

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