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BFH Urteil v. - IV R 24/74 BStBl 1975 II S. 199

Gesetze: FGO § 64 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Wird die Klageschrift zunächst auf Matrize geschrieben, dort vom Prozeßbevollmächtigten unterschrieben und dann ein Matrizenabzug dem Gericht eingereicht, so fehlt dieser Klage nicht das Merkmal der Schriftlichkeit i.S. von § 64 Abs. 1 FGO.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 199
BFHE S. 416 Nr. 113,
EAAAB-00214

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