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OLG Oldenburg Beschluss v. - 3 W 4/26

Gesetze: BGB § 1988; BGB § 1985; BGB § 1980; BGB § 1990

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Aufhebung der Nachlassverwaltung im Falle der Masselosigkeit des Nachlasses.

Im Falle der offensichtlichen Masselosigkeit des Nachlasses ist der Nachlassverwalter nicht verpflichtet, die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen (entgegen ). Das Gericht kann die Nachlassverwaltung in diesem Falle aufheben.

Fundstelle(n):
LAAAK-11711

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