Gesetzgebung | Maßnahme gegen hohe Spritpreise (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat
beschlossen, die Häufigkeit der Preisänderungen einzuschränken und sich dabei
am „österreichischen Modell“ zu orientieren: Künftig sollen
Tankstellen nur noch einmal am Tag ihre Preise für Kraftstoffe erhöhen dürfen.
Preissenkungen sollen hingegen jederzeit zulässig sein.
Hintergrund: Im Zuge der angespannten Lage im Iran sind die Weltmarktpreise von Öl um etwa 30 Prozent gestiegen. Das liegt vor allem daran, dass die Straße von Hormus derzeit nicht passierbar ist. Das wirkt sich auch auf die Benzinpreise in Deutschland aus. Die hohen Preise an den Tankstellen belasten derzeit viele Menschen und Unternehmen.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Tankstellen in Deutschland sollen in Kürze nur noch einmal am Tag ihre Spritpreise erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Diese Maßnahme soll den vom Bundeskartellamt beobachteten „Rakete- und Feder-Effekt“ durchbrechen: Bisher stiegen Kraftstoffpreise bei steigenden Rohölpreisen oft sehr schnell, wogegen sie bei sinkenden Rohölpreisen nur langsam zurückgingen.
Derzeit ändert sich der Spritpreis bis zu 22 Mal pro Tag. Das ist für Autofahrer und Pendler sehr intransparent. Die Bundesregierung orientiert sich an dem vor 15 Jahren in Österreich eingeführten Modell.
Das Modell soll so schnell wie möglich eingeführt werden. Dafür muss das Kartellrecht geändert werden. Für diesen Schritt hat sich auch die Monopolkommission ausgesprochen.
Quelle: Bundesregierung online, Meldungen v. 12.3.2026 sowie v. 13.3.2026 (il)
Fundstelle(n):
TAAAK-12083