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BFH Urteil v. - VII R 128/73 BStBl 1975 II S. 315

Gesetze: StBerG (n.F.) § 118a Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Die mit der Steuerassistentenprüfung abgeschlossene Ausbildung als Steueranwärter ist der in § 118a Abs. 2 Nr. 2 StBerG n.F. (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG a.F.) vorgesehenen, mit der Ablegung der Gehilfenprüfung abgeschlossenen Lehrzeit im steuerberatenden, wirtschaftsberatenden oder kaufmännischen Beruf auch dann nicht gleichzusetzen, wenn ihr eine Tätigkeit als Jungangestellter bei der Finanzverwaltung vorausgegangen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 315
BFHE S. 393 Nr. 114,
LAAAB-00281

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