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Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei teilentgeltlicher Übertragung von Sonderbetriebsvermögen
Bei der teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG ist der Gewinn nicht nach der sog. strengen Trennungstheorie, sondern nach der sog. modifizierten Trennungstheorie mit anteiliger Zuordnung des Buchwerts bis zur Höhe des Teilentgelts zu ermitteln.
I. Sachverhalt
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob die teilentgeltliche Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft zu einem Gewinn geführt hat. Insbesondere ist streitig, ob bei der Berechnung des Gewinns aus der Übertragung eines bebauten Grundstücks die sog. strenge Trennungstheorie zugrunde zu legen ist (so das FA und das FG der ersten Instanz []) oder ob der Veräußerungsgewinn – wie von der Klägerin vertreten – nach der sog. modifizierten Trennungstheorie zu ermitteln ist.
II. Entscheidung BFH
Die Richter des BFH gaben der Klage statt. Wird ein Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung oder Minderung von Gesellsc...