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BGH Urteil v. - VIa ZR 110/23

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Juli 2011 von der Beklagten einen von dieser hergestellten Mercedes-Benz Viano CDI 2.2 als Neufahrzeug, der mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 (Schadstoffklasse Euro 5) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:170326UVIAZR110.23.0

Fundstelle(n):
YAAAK-12573

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