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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 1912/25

Gesetze: § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 2 S 6 BVerfGG

Nichtannahme einer nicht fristgerecht begründeten Verfassungsbeschwerde - Hinweis der Beschwerdeschrift auf beizuziehende Akten ersetzt nicht die Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2026:rk20260213.2bvr191225

Fundstelle(n):
DAAAK-12703

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