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Online-Nachricht - Donnerstag, 26.03.2026

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen (BFH)

Dekorative
		  GrafikGetrocknete und zerteilte Straußenmägen sind unabhängig von ihrer Genießbarkeit in Pos. 0504 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen. Sie unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, weil Strauße nach der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht als Hausgeflügel gelten. Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, Hirschsehnen und Straußensehnen unterliegen dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn sie als genießbare Schlachtnebenerzeugnisse angesprochen werden können. Sie sind genießbar, wenn sie aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften zur menschlichen Ernährung geeignet sind (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Der Gesellschaftszweck der Klägerin umfasst die Herstellung und den Vertrieb von Tiernahrung und Tierpflegeprodukten. Strei...

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