Online-Nachricht - Mittwoch, 01.04.2026

Gesetzgebung | Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Hierauf macht das BMF aufmerksam.

Mit dem Gesetz sollen die Luftverkehrsteuersätze gesenkt werden - auf das Niveau der vor dem geltenden gesetzlichen Steuersätze.

Hintergrund: Die Steuersätze nach § 11 Abs. 1 LuftVStG knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert. Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.

Konkret sind folgende Änderungen vorgesehen:

  • Der Steuersatz für Zielländer in bis zu 2.500 km Entfernung wird von 15,53 Euro auf 13,03 Euro gesenkt.

  • Der Steuersatz für Zielländer zwischen 2.500 und 6.000 km Entfernung wird von 39,34 Euro auf 33,01 Euro gesenkt.

  • Der Steuersatz für Zielländer mit einer Entfernung von über 6.000 km wird von 70,83 Euro auf 59,43 Euro gesenkt.

Hinweis:

Die Änderungen sollen zum in Kraft treten, der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen.

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NAAAK-13297