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BGH Urteil v. - X ZR 69/24

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 2 723 094 (Streitpatents), das am 18. Oktober 2013 unter Inanspruchnahme sechs US-amerikanischer Prioritäten aus dem Zeitraum vom 18. Oktober 2012 bis 3. Januar 2013 angemeldet worden ist und eine Digitalempfängerarchitektur mit anwendungsbasierten Sicherheitsdefinitionen betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2026:100326UXZR69.24.0

Fundstelle(n):
FAAAK-13333

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