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BFH Urteil v. - IV R 30/23

Gesetze: AEUV Art. 107 Abs. 1; GewStG § 9 Nr. 3 Satz 2 ff.; EStG § 5a Abs. 2 Satz 2

Gewerbesteuerliche Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr

Leitsatz

1. § 9 Nr. 3 Satz 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gelangt auch insoweit zur Anwendung, als Unternehmen Erträge aus im Wege der Reise- oder Slotcharter eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielen.

2. Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG stellt keine verbotene Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2026:U.120226.IVR30.23.0

Fundstelle(n):
NAAAK-13378

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