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BFH Urteil v. - V R 27/23

Gesetze: AO § 55 Abs. 1 Nr. 4; AO § 60 Abs. 2; AO § 61 Abs. 1 und Abs. 3; AO § 63 Abs. 2; AO § 163

Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 der Abgabenordnung (AO) aus Billigkeitsgründen bei Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung

Leitsatz

Wird die Satzung nachträglich so geändert, dass sie gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung des § 55 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 AO und § 61 Abs. 1 AO verstößt und besteht dieser Verstoß über ein Jahr fort, rechtfertigt dies auch dann keine von der Versagung der Steuerbefreiung abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen im Sinne des § 163 Abs. 1 Satz 1 AO, wenn es tatsächlich nicht zu einer schädlichen Mittelverwendung gekommen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2025:U.201125.VR27.23.0

Fundstelle(n):
XAAAK-13379

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