Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe (BMF)
Das BMF hat zum Leistungsbezug für
unternehmerische und nichtunternehmerische Zwecke sowie zur Änderung des
Nutzungsverhältnisses zwischen dem unternehmerischen Bereich und der
nichtwirtschaftlichen Tätigkeit i. e. S. Stellung genommen ().
Ausgehend hiervon stellt das BMF in seinem Schreiben die sich hieraus ergebenden Änderungen des UStAE dar.
Der Volltext des BMF-Schreibens ist auf der Webseite des BMF zu finden.
Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Die Rn. 65 des BStBl I S. 803, ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass keine unentgeltliche Wertabgabe vorliegt, sondern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug bzw. dessen Berichtigung nach § 15a UStG unter Beachtung des § 44 UStDV zu prüfen ist.
Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn ein Unternehmer für Besteuerungszeiträume vor dem einheitlich für alle Sachverhalte hinsichtlich des Vorsteuerabzugs und der Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe die bislang geltende Verwaltungsauffassung anwendet.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
WAAAK-13404