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BFH Urteil v. - IV R 119/74 BStBl 1975 II S. 770

Gesetze: EStG § 13

Leitsatz

Unternehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist in der Regel der Hofeigentümer. Ist die Ehefrau Hofeigentümerin so wird der Ehemann nicht dadurch Unternehmer, daß er den Hof bewirtschaftet. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Ehefrau durch einen Pachtvertrag oder einen sonstigen Überlassungsvertrag dem Ehemann das Recht einräumt, die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaft dienenden Vermögens selbst zu ziehen.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 770
BFHE S. 359 Nr. 116,
NAAAB-00425

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